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Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe und Erzie­hungs­bei­stand Schönebeck

Die Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung für die ganze Familie. Durch intensive Beratung und Beglei­tung sollen die Eltern (wieder) befähigt werden die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sicher­zu­stel­len und Lösungs­ideen für die Bewäl­ti­gung von All­tags­pro­ble­men und (inner­fa­mi­liä­ren) Kon­flik­ten zu entwickeln.

Eine andere Form der Hilfe ist die Erzie­hungs­bei­stand­schaft. Sie richtet sich an ein konkretes Kind/Jugendlichen im Fami­li­en­sys­tem. Bei der Ent­wick­lung von Lösungen sollte aber die gesamte Familie ein­be­zo­gen werden. Vor­ran­gi­ge Aufgaben sind die Bewäl­ti­gung von Ent­wick­lungs­pro­ble­men und die Förderung der Ver­selb­stän­di­gung des Kindes/Jugendlichen unter Erhalt des Lebens­be­zu­ges zur Familie.

Angebote

Die Angebote der Sozi­al­päd­ago­gi­schen Familienhilfe/Erziehungsbeistand richten sich nach dem konkreten Unter­stüt­zungs­be­darf der jewei­li­gen Familie bzw. des Kindes/Jugendlichen. So sollen durch Beratung, Beglei­tung sowie modell­haf­tes Handeln der Sozi­al­päd­ago­gi­schen Familiehelfer_innen mit den Familien indi­vi­du­el­le Lösungen für ihre Probleme ent­wi­ckelt werden. Z.B. in Form von
  • Beratung bei Erziehungsschwierigkeiten
  • Ent­wick­lung von alter­na­ti­ven Erzie­hungs­me­tho­den und Unter­stüt­zung bei der konkreten Umsetzung/Anwendung in der Familie
  • Unter­stüt­zung bei der Lösungs­su­che bei Problemen in der Kita/Schule/Ausbildung
  • Beglei­tung und Unter­stüt­zung bei Ämter- und Behördenangelegenheiten
  • Ver­mitt­lung und Beglei­tung von wei­ter­füh­ren­den Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten (z.B. Logopädie, Ergo­the­ra­pie, Sucht­be­ra­tung, Schuld­ner­be­ra­tung, Frei­zeit­an­ge­bo­te in Vereinen, Psy­cho­the­ra­pie, Tagesgruppe, …)
  • Frei­zeit­an­ge­bo­ten für die ganze Familie, einzelne Kinder und Kindergruppen

Öff­nungs­zei­ten

Die Hilfe findet im Lebens­raum der Familien bzw. Kinder/Jugendlichen statt. Daher richtet sich die Arbeits­zeit der Sozi­al­päd­ago­gi­schen Familienhelfer_innen nach den jewei­li­gen Aufgaben.

Gesetz­li­che Grundlagen

Sozi­al­päd­ago­gi­sche Fami­li­en­hil­fe: §§ 27 i.V.m. 31 SGB VIII
Erzie­hungs­bei­stand: §§ 27 i.V.m. 30 SGB VIII

Platz­ka­pa­zi­tä­ten

Eine SPFH und eine Erzie­hungs­bei­stand­schaft muss bei dem Fach­dienst 22 des Jugend­am­tes – Jugend und Familie – beantragt werden. Ob eine Hilfe über­nom­men werde kann, richtet sich nach dem Umfang des Unter­stüt­zungs­be­dar­fes und den freien Kapa­zi­tä­ten der Sozi­al­päd­ago­gi­schen Familienhelfer_innen.

Kontakt

Sozi­al­päd­ago­gi­sche Familienhilfe/Erziehungsbeistand
Bera­tungs­zen­trum PIN GmbH
Welsleber Str. 59

39218 Schö­ne­beck
Telefon:  0 39 28 / 6 91 37
Telefax:  0 39 28 / 72 83 47

E-Mail: familienhilfesbk@paritaet-lsa.de

Team

Unser Team besteht aus unter­schied­li­chen Pro­fes­sio­nen wie Psycholog*innen, Diplom- Sozialpädagog*innen, Diplom-Pädagog*innen, Heilpädagog*innen sowie einer Verwaltungskraft.